Barrierefreiheit

Die Landesholding Burgenland ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landesholding-burgenland.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.0 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 [2018-05]) teilweise vereinbar.

Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Seit April 2022 sind alle neuen Bilder gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht. Für einige ältere Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen alle Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Einige Seiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Vimeo. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen alle Videos um Audiobeschreibungen zu ergänzen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Verfügbare PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.0 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Trotz unseres engagierten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zukommen zu lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter "Feedback und Kontaktangaben".

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per Kontaktformular an uns. Bei Fragen oder Feedback zur Website stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter +43 5 9010 8000 zur Verfügung. Wir werden uns umgehend mit Ihrem Anliegen befassen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Landesholding Burgenland GmbH
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten der Landesholding Burgenland wenden. Dieser nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Landesholding Burgenland GmbH
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt

Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen