Das neue Pflegewohnhaus ersetzt die in die Jahre gekommene Einrichtung in Bernstein mit 35 Plätzen. Im neuen Haus gibt es insgesamt 60 Langzeitpflege- und vier Kurzzeitpflegeplätze. Aufgeteilt sind diese auf zwei Ebenen je zwei Wohngruppen mit 15+1 Plätzen. Bau und Betrieb erfolgte durch Töchter der Landesholding: Die Errichtung verantwortete die SOWO - So Wohnt Burgenland GmbH, betrieben wird das Haus von einer Tochtergesellschaft der Sozialen Dienste Burgenland – der Burgenländischen Pflegeheim Betriebs-GmbH. Johannes Zsifkovits, Geschäftsführer der Sozialen Dienste Burgenland, erklärt: „In dieser neuen Einrichtung können wir den Bewohnerinnen und Bewohnern viel Raum für Selbstbestimmung bieten. Das Ziel dabei ist, Fähigkeiten zu erhalten und dabei die notwendige Unterstützung und Pflege bereitzustellen.“
Bau verlief im Zeitplan
Nach einer entsprechenden Planungs- und Ausschreibungsphase und der Abwicklung des behördlichen Einreichungsprozesses wurde im März 2024 mit dem Bau begonnen, im September 2024 fand die Gleichenfeier statt. Der Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Haus erfolgte schließlich am 3. November 2025. Das Pflegewohnhaus Josefine bietet neben hellen und großzügigen Räumlichkeiten einen tollen Panorama-Ausblick sowie einen großen Garten. Außerdem ist die Pflegeeinrichtung mit einer hochmodernen Sturzüberwachung ausgerüstet.
Burgenland als Vorreiter in der Pflege
Das Burgenland nimmt in vielen Bereichen der Pflege und Betreuung eine Vorreiterrolle ein. Schon 2019 wurde ein innovatives Anstellungsmodell für betreuende Angehörige geschaffen, und seit 2024 ist für eine Anstellung kein familiäres Verhältnis erforderlich. Besonders attraktiv für angehende Pflegekräfte: Sie können sich bereits während ihrer Ausbildung im Burgenland anstellen lassen. Landesweit entstehen derzeit die Stützpunkte des regionalen Pflegestützpunktsystems. In insgesamt 71 dieser Einrichtungen werden künftig Hauskrankenpflege, betreutes Wohnen, Tagesbetreuung sowie Pflege- und Sozialberatung gebündelt angeboten – wohnortnah, modern und serviceorientiert. Ein wichtiges Signal setzte das Land zudem mit der Vorgabe, dass Pflegewohnhäuser, die Landesmittel beziehen, ausschließlich gemeinnützig geführt werden dürfen – eine Entscheidung, die auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde.

