Landesholding Burgenland: Transparenz, Verantwortung und konsequente Weiterentwicklung
- Gesetzeskonformes und wirtschaftliches Handeln als klarer Maßstab in der Landesholding-Burgenland-Gruppe.
- Geschäftsführungsbestellungen im Konzern rechtskonform – entweder nach öffentlicher Ausschreibung oder im Rahmen einer zulässigen, unentgeltlichen bzw. interimistischen Besetzung.
- Empfehlungen des Rechnungshofs laufend umgesetzt.
- Compliance-Einzelfälle konsequent aufgearbeitet und Kontrollmechanismen weiter gestärkt.
- Gesetzte Maßnahmen wurden dem Rechnungshof im August zur Kenntnis gebracht.
- Strengere Richtlinien als gesetzlich vorgegeben bereits in Kraft.
Die Landesholding Burgenland (LHB) nimmt den Prüfbericht des Burgenländischen Landes-Rechnungshofes (BLRH) ernst. Sachlich begründete Empfehlungen des Rechnungshofes werden weiterhin aufgegriffen und umgesetzt. Gleichzeitig wird die Landesholding dort, wo unterschiedliche rechtliche Bewertungen bestehen, ihre Position auf Basis der geltenden Rechtslage und wirtschaftlicher Vernunft klar und nachvollziehbar vertreten.
Die Landesholding bekennt sich uneingeschränkt zu Transparenz, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Der Bericht ist ein guter Anlass, die Kritikpunkte einzuordnen und die bereits umgesetzten Verbesserungen bekannt zu machen.
Der Prüfzeitraum betrifft überwiegend Sachverhalte, die mehrere Jahre zurückliegen. Viele der angesprochenen Themen wurden in den vergangenen Jahren bereits verbessert und durch neue Standards abgesichert. Die Landesholding sieht den Bericht daher auch als Bestätigung ihres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Standards und Kontrollen laufend weiterentwickelt
Die Landesholding hat ihre Konzernrichtlinien und internen Kontrollmechanismen in den vergangenen Jahren laufend weiterentwickelt. Bereits umgesetzt sind unter anderem:
- Die umfassende Überarbeitung der Konzernrichtlinie für Zielvereinbarungen (Boni) mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2025. Budget- und Effizienzziele wurden stärker gewichtet. Die Verantwortung für den Abschluss von Zielvereinbarungen für die Säulengesellschaften liegt unmittelbar bei der Geschäftsführung der Landesholding.
- Die vollständige Rückführung irrtümlich zu hoch ausbezahlter Gehaltsbestandteile unmittelbar nach deren Bekanntwerden.
- Die lückenlose Dokumentation von Hearings einschließlich der Nachvollziehbarkeit von Personalentscheidungen.
- Die Umsetzung wesentlicher Empfehlungen des Rechnungshofes, etwa durch exakte Zielvorgaben für alle Führungsbereiche – sowie insbesondere klare Nachweispflichten.
Sparsame und rechtmäßige Besetzung von Geschäftsführungsfunktionen
Der Rechnungshof kritisiert die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei Töchterunternehmen durch Mitarbeiter:innen der Landesholding ohne Ausschreibung. Die Landesholding weist darauf hin, dass Funktionen ohne zusätzliche Vergütung übernommen werden dürfen. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sehen ausdrücklich vor, dass Geschäftsführer Organfunktionen innerhalb von Konzern- und Beteiligungsgesellschaften unentgeltlich ausüben können.
Der BLRH vertritt den Standpunkt, dass sämtliche Geschäftsführungspositionen öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Vorgangsweise der Landesholding Burgenland entspricht dem Grundsatz der Sparsamkeit, vermeidet zusätzliche Personalkosten und ist in der Vertragsschablonenverordnung der Burgenländischen Landesregierung zum Teil vorgesehen. Auch bei interimistischen Geschäftsführungsbestellungen wurde stets das Ziel verfolgt, die Handlungsfähigkeit von Gesellschaften sicherzustellen und wirtschaftliche Nachteile durch Führungsvakanzen zu vermeiden. Nach solchen Übergangslösungen erfolgten öffentliche Ausschreibungen innerhalb der angemessenen Fristen.
Die Besetzungen in den Gesellschaften sind entweder durch öffentliche Ausschreibungen oder rechtlich zulässige, aus Gründen der Sparsamkeit unentgeltliche bzw. interimistische Bestellungen erfolgt. Bei 4% der Gesellschaften ist das Stellenbesetzungsgesetz nicht anwendbar.
Umgehende Prüfung und konsequente Aufarbeitung
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil wurde in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Landesholding Ende Mai dieses Jahres – während seiner Rekonvaleszenz aufgrund seiner Kehlkopf-OP – darüber informiert, dass im Compliance-Bereich einzelne Fälle sichtbar geworden waren, die einer näheren Prüfung und Aufarbeitung bedurften. Die Landesholding hält ausdrücklich fest, dass sich aus diesen Einzelfällen keine Rückschlüsse auf systematische Mängel im Konzern ableiten.
Der Landeshauptmann ordnete unverzüglich eine vollständige Aufarbeitung und entsprechende Konsequenzen an, es wurde rasch gehandelt: Beanstandete Aufwendungen wurden rückerstattet, Verwarnungen ausgesprochen, die interne Revision eingebunden und unabhängige rechtliche Expertise beigezogen.
Dabei galt die klare Vorgabe: Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch mit den hohen ethisch-moralischen Standards der Holding und ihrer Töchterunternehmen vereinbar. Bestehende rechtliche Graubereiche, die im Zuge der internen Prüfung bekannt geworden sind, wurden identifiziert und durch klare Regelungen beseitigt. Die Compliance-Regeln wurden konzernweit verschärft und insbesondere Vorgaben für Reise-, Nächtigungs- und Repräsentationskosten, Dokumentationspflichten sowie die Kontrolle von Geschäftsführerabrechnungen klarer geregelt. Damit wurden bestehende Interpretationsspielräume ausgeräumt.
Das Ergebnis wurde dem Landeshauptmann Anfang August zur Kenntnis gebracht. Die Geschäftsführung hat auf Ersuchen des Landeshauptmanns die Ergebnisse am 7. August 2026 dem Rechnungshof übermittelt.

