Bilanz über das Anstellungsmodell im Bereich der Pflege

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Dem Land Burgenland ist mit dem Anstellungsmodell für pflegende Angehörige und damit im Bereich der Pflege daheim ein wahrer Meilenstein gelungen. Landesrat Dr. Leonhard Schneemann erklärt dazu: „Es ermöglicht betreuenden Angehörigen eine Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB), einer Tochtergesellschaft des Landes, nunmehr Tochter der Sozialen Dienste Burgenland GmbH.“ Diese Angehörigen sind sozial voll abgesichert und damit unfall-, kranken- und pensionsversichert. Pflege und Betreuung sind gegenwärtig zu gesellschaftlichen Kernthemen avanciert. Mehr als 87.000 Burgenländerinnen und Burgenländer, rund 30 Prozent der Bevölkerung, sind älter als 60 Jahre.

Dem Land Burgenland ist mit dem Anstellungsmodell für pflegende Angehörige und damit im Bereich der Pflege daheim ein wahrer Meilenstein gelungen. Landesrat Dr. Leonhard Schneemann erklärt dazu: „Es ermöglicht betreuenden Angehörigen eine Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB), einer Tochtergesellschaft des Landes, nunmehr Tochter der Sozialen Dienste Burgenland GmbH.“ Diese Angehörigen sind sozial voll abgesichert und damit unfall-, kranken- und pensionsversichert. Pflege und Betreuung sind gegenwärtig zu gesellschaftlichen Kernthemen avanciert. Mehr als 87.000 Burgenländerinnen und Burgenländer, rund 30 Prozent der Bevölkerung, sind älter als 60 Jahre. Der Burgenländische „Zukunftsplan Pflege“, mit den Schwerpunkten des Anstellungsmodells inklusive 1.700 Euro Netto-Mindestlohn, der Gemeinnützigkeit im Pflegebereich und den verschiedensten betreuten Wohnformen ist die Antwort auf diese gesellschaftliche Herausforderung. Sie erfährt immer größerer Beliebtheit. Gemeinsam mit Margit Schranz und Alexandra Weber, - zwei Pflegende Angehörige -, beleuchtete Schneemann die vergangenen Jahre im Anstellungsmodell und berichtete mit ihnen direkt aus der Praxis.

In der Gemeinde Unterkohlstätten, der Heimat von Landesrat Dr. Leonhard Schneemann, wo er einst als Bürgermeister agierte, erklärte er auch, welche Voraussetzungen notwendig sind, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können. Dazu erzählten Margit Schranz und Alexandra Weber, welche enorme Erleichterung das Modell für Angehörige darstellt. Margit schranz pflegt seit mehr als zwei Jahren ihren 20-jährigen Sohn, der seit einem Motorradunfall schwer gehandicapt und an den Rollstuhl gefesselt ist. Alexandra Weber, zweifache Mutter, kümmert sich um ihren Großvater.

Die Erfahrungen der Beiden zeigen, wie wichtig das Anstellungsmodell ist. „Daher haben wir dieses zum Kernthema unserer burgenländischen Pflegepolitik erklärt. Und das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht“, erklärte Landesrat Dr. Leonhard Schneemann. Man werde zum Wohle der Burgenländerinnen und Burgenländer weiterarbeiten und der Vorreiterrolle in der Sozialpolitik weiterhin gerecht werden. 

Margit Schranz: „Mit diesem Modell bin ich voll sozialversichert und daher vor allem für die Pension abgesichert. Das Anstellungsmodell gibt mir wirklich eine große Sicherheit.“ Sie betreut ihren Sohn seit 2009. Nachdem sie den Heimhilfekurs im Schloss Jormannsdorf über das BFI Burgenland absolvierte, machte sie noch zwei Wochen Praxis im AWH in Bernstein. Sohn Roman ist ab dem Brustkorb abwärts gelähmt. Er hält sich zum Beispiel beim Radfahren mit seiner Mutter Margit fit. „Wir bauten das Haus um, es wurde ein Lift eingebaut. Roman kann sich im gesamten Haus selbstständig bewegen, ihm stehen im Obergeschoß rund 100 Quadratmeter zur Verfügung“, erzählte Schranz.

Alexandra Weber: „Ich pflege meinen 87-jährigen Großvater seit zwei Jahren. Mit diesem Modell kann ich mir die Stunden und den Alltag viel besser einteilen. Wenn mich mein Opa ruft oder anruft, bin ich in seiner Nähe und kann für ihn sorgen. Das Modell gibt mir die nötige Flexibilität und Sicherheit, die ich brauche.“
 

Voraussetzungen zum Anstellungsmodell

Pflegebedürftige Personen müssen ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen, Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein, sowie in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung ihren Hauptwohnsicht im Burgenland haben.

Mit den geplanten Pflegestützpunkten geht man einen gänzlich neuen Weg und rückt noch näher zu den Pflegebedürftigen in den Regionen. Schließlich wollen 98 Prozent der älteren Bevölkerung ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Das Land Burgenland möchte diesen Wunsch erfüllen und ermöglichen, so lange wie möglich, zuhause betreut zu werden. Aber ohne, dass die Angehörigen, die sich um sie kümmern, Nachteile davon haben. „Das geht aber nur, wenn man die Angehörigen entsprechend sozialrechtlich und finanziell absichert. Genau das haben wir getan. Sie befinden sich in einem Dienstverhältnis, verlieren durch die Betreuung keine Pensionsjahre und müssen nicht auf eine gerechte Entlohnung verzichten“, erklärt der Landesrat. 

Neben der körperlichen, gesundheitlichen und persönlichen Eignung muss eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten innerhalb eins Jahres an den Wochenenden am BFI absolviert werden, oder es besteht bereits eine abgeschlossene höherwertige Ausbildung. Der Angehörige oder dem Angehörigen wird auch ein Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt. Sie sollen einerseits die Qualität der Betreuung sicherstellen und somit als Hilfestellung für die Angehörigen dienen.
 

Burgenlands Vorreiterrolle

„Wir haben mit Oktober 2019 diesen Weg beschritten und um diesen Schritt beneiden uns ganz viele. Länder, wie zuletzt der Bayrische Gesundheitsminister und eine bairische Delegation, zeigen großes Interesse an unserem Vorreitermodell“, so Schneemann weiters. 
Aktuell sind 232 pflegende beziehungsweise betreuende Angehörige bei der Pflegeservice Burgenland im Rahmen des Anstellungsmodells angestellt. Seit Beginn im November 2019 waren insgesamt 320 Personen beim Land angestellt. 77 Prozent der pflegenden beziehungsweise betreuenden Angehörigen sind Frauen, 23 Prozent Männer. Rund 23 Prozent aller angestellten Angehörigen betreuen pflegebedürftige Kinder unter 18 Jahren.